Die private Rentenversicherung ist im Grunde eine Lebensversicherung, die zum vereinbarten Zeitpunkt in Raten ausgezahlt wird. Dies ist auch bei vielen Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht der Fall.
Viele stellen sich nach wie vor die Frage, wozu man eine private Rentenversicherung braucht, wenn es doch die staatliche Rente gibt. Die Beantwortung dieser Frage ist ganz einfach: Die Rente wird für die heute unter 40jährigen nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken. Die Beibehaltung eines bis zur Rente erwirtschafteten Lebensstandards ist utopisch. Um das zu erreichen, bleibt nur die Möglichkeit, privat vorzusorgen. Und für diesen Fall bietet sich die private Rentenversicherung an.
Dass also auch privat vorgesorgt werden muss, leuchtet ein. Aber wo und wie soll vorgesorgt werden? Da auch die Versicherungsunternehmen wissen, dass eine private Rentenversicherung notwendig ist, gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Dabei variieren sowohl die Leistungen der Versicherung als auch die monatlichen Zahlungsbeiträge der Versicherungsnehmer ganz erheblich.
Die monatlichen Versicherungsbeiträge hängen natürlich nicht nur von der Versicherungsgesellschaft ab, sondern auch von dem, was am Ende herauskommt. Wer zum Beispiel ein Kapitalwahlrecht haben möchte, der bezahlt auch mehr an Beiträgen. Denn das Kapitalwahlrecht bedeutet, dass man bei Renteneintritt entscheiden kann, ob man die eingezahlte Leistung als monatliche Rente zurückerstattet bekommen möchte, oder ob man lieber einen rechnerischen Rentenwert als Einmalzahlung erhalten möchte. Wenn der Einzahler zum Renteneintrittsalter bzw. bei Fälligkeit der Versicherung krank ist, weiß er, dass er vielleicht keine 10 Jahre mehr zu leben hat. Er würde sich also für die Einmalzahlung entscheiden. Da aber die Versicherung auch dadurch finanziert wird, dass Menschen sterben und nicht alle Beiträge erstattet bekommen, ist das Kapitalwahlrecht ein zusätzliches Risiko für die Versicherungsgesellschaft, welches entsprechend abgesichert werden muss.
Das ist aber nur eine Stolperfalle, die man kennen muss, wenn man eine private Rentenversicherung abschließen will. Haben Sie schon mal etwas von Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenenschutz gehört? Lesen Sie einfach weiter. Am Ende sind Sie schlauer und wissen, welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist.

